„Die jähr­li­che Sit­zung, wel­che im Pracht­ge­mach unse­res fürst­li­chen Jablonowski’schen Hau­ses hier in Leip­zig für alle Zei­ten statt­fin­den soll, möge der Prä­si­dent durch eine Rede eröff­nen, wel­che sich auf die auf­ge­stell­ten Preis­fra­gen bezieht. Geschlos­sen soll die­se aber wer­den mit einer Rede, in der unse­re Lie­be zur Kunst und Wis­sen­schaft Erwäh­nung fin­den soll. Nach Schluss der Sit­zung soll in eben­dem­sel­ben Jablonowski’schen Hau­se ein für ewi­ge Zei­ten gesetz­tes Mahl vom jewei­li­gen Ver­mö­gens­ver­wal­ter gebo­ten wer­den. Zur Tra­gung der Kos­ten, der Wein inbe­grif­fen, ist für jeden Gast ein Gold­stück, also für 16 Gäs­te die Sum­me von 45 Reichs­tha­lern und acht Gro­schen bestimmt. Nach­dem die Rech­nung die­ser Mahl­zeit dem Prä­si­den­ten vor­ge­legt wur­de, soll er über jene Sum­me dem Ver­wal­ter eine Quit­tung geben, wel­che die­ser dann vom Prä­si­den­ten nicht erhal­ten soll, wenn er, um einen Gewinn davon zu zie­hen, die Mahl­zeit nicht so anstän­dig her­ge­rich­tet und dar­ge­bo­ten hat.“ Aus der Stif­tungs­ur­kun­de von 1774. Über­setzt von Hans Simon.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert