„Die jährliche Sitzung, welche im Prachtgemach unseres fürstlichen Jablonowski’schen Hauses hier in Leipzig für alle Zeiten stattfinden soll, möge der Präsident durch eine Rede eröffnen, welche sich auf die aufgestellten Preisfragen bezieht. Geschlossen soll diese aber werden mit einer Rede, in der unsere Liebe zur Kunst und Wissenschaft Erwähnung finden soll. Nach Schluss der Sitzung soll in ebendemselben Jablonowski’schen Hause ein für ewige Zeiten gesetztes Mahl vom jeweiligen Vermögensverwalter geboten werden. Zur Tragung der Kosten, der Wein inbegriffen, ist für jeden Gast ein Goldstück, also für 16 Gäste die Summe von 45 Reichsthalern und acht Groschen bestimmt. Nachdem die Rechnung dieser Mahlzeit dem Präsidenten vorgelegt wurde, soll er über jene Summe dem Verwalter eine Quittung geben, welche dieser dann vom Präsidenten nicht erhalten soll, wenn er, um einen Gewinn davon zu ziehen, die Mahlzeit nicht so anständig hergerichtet und dargeboten hat.“ Aus der Stiftungsurkunde von 1774. Übersetzt von Hans Simon.